Kostenübernahme

Psychotherapie

Ich bin als M.Sc.-Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie vorwiegend für Selbstzahler und – je nach Tarif – für Patienten mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung tätig.

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich privat, d.h. Sie als Klient erhalten eine Rechnung über die erbrachte Leistung.

In Einzelfällen kann die Rechnung anschließend aber bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden. Dies ist abhängig davon, ob Sie gesetzlich mit/ohne Zusatzversicherung oder privat versichert sind sowie von Ihrem persönlichen Versicherungstarif.

Gesetzliche Krankenkassen:
In der Regel ist es so, dass die Krankenversicherungen die Kosten für eine Therapie in einer Praxis ohne KV-Zulassung nicht übernehmen. Dennoch kann es sinnvoll sein, auch als gesetzlich Versicherter bei seiner Krankenkasse nachzufragen, welche Leistungen möglicherweise erstattet werden.

Es empfiehlt sich besonders für Pflichtversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, ansonsten sind Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen  nach meiner Erfahrung nur selten möglich.

Ausnahmsweise können Behandlungskosten dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall zu lange ist (mittlerweile nicht selten bis zu 1 Jahr Wartezeit). Der BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.) schreibt dazu auf seiner Homepage: „Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung. Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit einen Therapieplatz in

Ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie – auf dem Wege der Kostenerstattung – die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt.In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse ihrem Antrag stattgegeben hat. Wird die Therapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben.“ (Quelle: www.bdp-verband.org/psychologie/psytherapie.shtml)

Sollten Sie Fragen zum Ablauf und zu den Voraussetzungen des Kostenerstattungsverfahren haben, können Sie mich gern kontaktieren.

Private Krankenversicherungen / Beihilfe / Zusatzversicherungen (für Heilpraktikerleistungen) für gesetzlich Versicherte:
Die Regelungen für eine Kostenübernahme bei Behandlung durch Therapeuten mit „beschränkter Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde“ nach HeilprG sind vertragsabhängig. Je nach Tarif kann hierüber eine komplette oder teilweise Kostenerstattung erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat.

Coaching

Die Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind Mehrwertsteuerpflichtig.